Opferschutz und Bedrohungsmanagement
Fundierte Analysen und gezielte schutzmassnahmen
Das Bedrohungsmanagement ist ein wesentlicher Aspekt des
Gewaltschutzes. Dies gilt für die Gefährdungssituation der uns
zugewiesenen Betroffenen, aber auch in Fällen, in denen der Grad der Bedrohung oder die Gefährdungskonstellation schwer einzuschätzen ist. Durch die Auswertung der Falldossiers unterstützt VICTRAS die Behörden in ihrer Arbeit. Wir kooperieren vertrauensvoll und erfolgreich mit verschiedenen Stellen, die in den Bereichen Bedrohungsmanagement, Menschenhandel und organisierte Kriminalität tätig sind.
Die Herausforderung für Institutionen liegt darin, ein Gleichgewicht zu finden, das weder als Untätigkeit noch als Überreaktion wahrgenommen wird – eine Balance, die in der Praxis schwer zu erreichen ist. Diese sensible Aufgabe erfordert eine fundierte Auswertung des Falldossiers, um wirksame und angemessene Schutzmassnahmen empfehlen zu können. Es ist wichtig zu wissen, ob das polizeiliche Bedrohungsmanagement involviert werden muss.
Professionelle Entlastung und Unterstützung für Behörden
Durch Strukturanalysen und operationelle Unterstützung stärkt VICTRAS die Fähigkeit der Behörden, proaktiv und zielgerichtet zu handeln, ohne dabei das Risiko einer Über- oder Unterreaktion einzugehen.
Alle Dienstleistungen von VICTRAS im Überblick im Info-Flyer «Opferschutz».
Unser auf Bedrohungsmanagement
spezialisiertes Team setzt die Kombination aus Schutz und Betreuung der Opfer effizient und effektiv um.
Schutz und Sicherheit für Betroffene
Das Schutzhaus Fortis und betreuter Gewaltschutz stehen allen behördlichen Stellen wie beispielsweise dem kantonalen Bedrohungsmanagement zu Verfügung, welche sich mit Betroffenen von schwerwiegender Bedrohung auseinandersetzen.
Aufgenommen werden Frauen und begleitete Kinder, Paare, auch unbegleitete Kinder und Jugendliche können kurzfristig zugewiesen werden. Für sie bieten wir Anschlusslösungen in Koordination mit KESB und Jugenddienst. Ausserdem ist im
Schutzhaus Fortis auch die Aufnahme von Männern möglich, denn bei der Unterbringung von Opfern setzt VICTRAS seit Jahren auf Gleichberechtigung und ist damit der Vorreiter in der Schweiz.
Professionelle Entlastung und Unterstützung für Behörden
Durch Strukturanalysen und operationelle Unterstützung stärkt VICTRAS die Fähigkeit der Behörden, proaktiv und zielgerichtet zu handeln, ohne dabei das Risiko einer Über- oder Unterreaktion einzugehen.
«Das Team von VICTRAS versteht es, die Komplexität der Gefährdungssituationen zu erfassen und in konkrete Empfehlungen umzusetzen.»
Zusammenarbeit für effektive Lösungen
In der Zusammenarbeit mit VICTRAS finden Behörden und Institutionen einen verlässlichen, lösungsorientierten Partner, der sie in ihrer Arbeit unterstützt. Für weitere Informationen oder bei spezifischem Bedarf an einer fundierten Auswertung eines Falldossiers stehen wir gerne zur Verfügung.
Unsere Expertise dient dem Ziel, Sicherheit und Schutz für die Betroffenen von schwerwiegender Bedrohung, Gewalt, Zwangsheirat und Menschenhandel zu verbessern.
Umfassende Betreuung und Begleitung
In der Zusammenarbeit können sich Behörden und Organisationen darauf verlassen, dass VICTRAS fachlich kompetent, unkompliziert und schnell reagiert und handelt. Die Expertise von VICTRAS hilft, die richtigen nächsten Schritte für Betroffene einzuleiten.
Das Betreuungsangebot ist ganzheitlich und eine Kombination aus physischer Begleitung, Beratung, Coaching und Koordination mit den involvierten Stellen.
Starkes Netzwerk
VICTRAS vernetzt mit Therapeuten, Opferanwälten, Dolmetschern, Ärzten, Notfalldiensten sowie Kindergärten, Schulen und Bildungsbehörden. Die psychosoziale Unterstützung umfasst tägliche Einzelbetreuung und Coaching, auch Hundetherapiestunden werden angeboten. Ebenso wichtig ist die Begleitung zu Einvernahmen und Gerichtsterminen sowie die administrative Unterstützung: von aufenthaltsrechtlichen Abklärungen bis zur Antragstellung auf Bundesebene.
VICTRAS übernimmt mit der Zuweisung die administrative Abwicklung und regelt die Finanzierung. Die zuweisende Stelle geht keine finanziellen Verpflichtungen ein, bleibt aber in eigener Funktion für den Fall verantwortlich. Die übergreifenden Verantwortlichkeiten sind die Basis der umfassenden Opferschutzes.